Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personalvermittlung und Recruiting-Beratung
Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Gallmond GmbH (nachfolgend “Gallmond”) und dem Auftraggeber über Personalvermittlung sowie über Beratungs- und Diagnostikleistungen rund um Recruiting-Prozesse. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Gallmond anerkannt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Gallmond und dem Auftraggeber haben gegenüber diesen AGB Vorrang.
2. Vertragsabschluss und Leistungen
2.1 Beauftragung
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald der Auftraggeber Gallmond mit einer Leistung aus dem Tätigkeitsbereich beauftragt – insbesondere mit der Suche und Vorstellung von Kandidaten, mit DISG- oder anderen Persönlichkeitsdiagnostiken oder mit Beratungs- und Begleitleistungen rund um Recruiting-Prozesse einschließlich KI-gestützter Prozessberatung – und Gallmond die Tätigkeit aufnimmt. Der Vertragsschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung, Angebot, Aufnahme der Tätigkeit oder Vorstellung von Kandidaten.
2.2 Leistungsumfang
Gallmond erbringt die jeweils beauftragte Leistung mit der Sorgfalt eines fachkundigen Personalberaters. Bei Vermittlungsleistungen sucht Gallmond nach geeigneten Kandidaten entsprechend den mitgeteilten Anforderungen; eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht geschuldet. Bei Beratungs- und Diagnostikleistungen schuldet Gallmond die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Gallmond übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten übermittelten Informationen.
2.3 Kundenpflichten
Der Auftraggeber stellt vollständige Stellenanforderungen, Vergütungsangaben und – bei Beratungsleistungen – die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Er prüft eigenverantwortlich Qualifikationen, Arbeitsgenehmigungen und Dokumente der vorgestellten Kandidaten.
3. Vorkenntniseinwand
Ist ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Monate vor Vorstellung bereits bekannt oder wurde er von Dritten vorgestellt, muss der Auftraggeber dies unverzüglich mitteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
4. Vergütung
4.1 Vermittlungsprovision
Die Vermittlungsprovision wird im Einzelvertrag vereinbart und richtet sich nach Komplexität, Seniorität und Marktvefügbarkeit der zu besetzenden Position. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Provision 35 % des Bruttojahresgehalts zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 12.500 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.2 Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage ist das vereinbarte Bruttojahreszielgehalt des Kandidaten einschließlich aller marktüblichen Vergütungsbestandteile. Einzelheiten zur Zusammensetzung – insbesondere zu variablen Bestandteilen, Sonderzahlungen und geldwerten Vorteilen – werden bei Bedarf im Einzelvertrag geregelt.
4.3 Entstehung des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss eines wirksamen Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und vorgestelltem Kandidaten, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt.
4.4 Nachfrist
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorstellung.
4.5 Beratungs- und Diagnostikleistungen
Beratungs- und Diagnostikleistungen rechnet Gallmond auf Basis individuell vereinbarter Festpreise oder Tagessätze ab. Die Vergütung ist unabhängig von etwaigen späteren Vermittlungserfolgen. Damit stellt Gallmond sicher, dass Beratung allein am Bedarf des Auftraggebers ausgerichtet ist. Konkrete Honorare, Leistungsumfänge und Zahlungsmodalitäten werden im Einzelvertrag vereinbart.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit
Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt Gallmond 2 % Skonto.
5.2 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Mitteilungspflichten
Der Auftraggeber informiert Gallmond unverzüglich über:
- die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten
- alle Vertragskonditionen und Vergütungsbestandteile
- Gehaltserhöhungen im ersten Beschäftigungsjahr
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Kandidaten- und Auftraggeberdaten. Im Rahmen ihrer Prozesse setzt Gallmond KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa zur Recherche, Sprachverarbeitung und Vorqualifikation. Wesentliche Entscheidungen – insbesondere die Bewertung von Kandidaten und Empfehlungen an den Auftraggeber – trifft Gallmond stets unter menschlicher Aufsicht.
7.2 Verschwiegenheit
Der Auftraggeber behandelt erhaltene Kandidaten- und Beratungsinformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn zur eigenen Nutzung im Rahmen des Auftragszwecks.
8. Haftung
Gallmond haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat übernimmt Gallmond keine Haftung. Für die Umsetzung von Beratungsempfehlungen liegt die unternehmerische Verantwortung beim Auftraggeber.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: April 2026
Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig