Zum Inhalt springen
Gallmond GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalvermittlung & KI-Prozessberatung

Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Gallmond GmbH (nachfolgend „Gallmond“) und dem Auftraggeber, insbesondere für Personalvermittlungsverträge sowie für Verträge über KI-Beratung und Recruiting-Prozessoptimierung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Gallmond anerkannt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Gallmond und dem Auftraggeber haben gegenüber diesen AGB Vorrang.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungen Personalvermittlung

2.1 Beauftragung

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber Gallmond beauftragt, geeignete Kandidaten zu suchen, und Gallmond die Tätigkeit aufnimmt. Dies erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Kandidatenvorstellung.

2.2 Leistungsumfang

Gallmond sucht nach geeigneten Kandidaten entsprechend den mitgeteilten Anforderungen. Eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht geschuldet. Gallmond übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten übermittelten Informationen.

2.3 Kundenpflichten

Der Auftraggeber stellt vollständige Stellenanforderungen und Vergütungsangaben zur Verfügung. Er prüft eigenverantwortlich Qualifikationen, Arbeitsgenehmigungen und Dokumente der vorgestellten Kandidaten.

§ 3 KI-Prozessberatung

3.1 Leistungsgegenstand

Gallmond erbringt auf gesonderte Beauftragung hin Beratungsleistungen zur Analyse, Optimierung und KI-gestützten Weiterentwicklung von Recruiting-Prozessen. Die Leistungen umfassen insbesondere Prozessaudits, die Entwicklung von Implementierungskonzepten sowie die Begleitung der Umsetzung.

3.2 Beauftragung

KI-Beratungsleistungen werden separat vom Personalvermittlungsauftrag beauftragt. Der Auftrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3.3 Vergütung

Die Vergütung erfolgt als Festpreis je Leistungspaket. Die Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des jeweiligen Auftrags und wird im Einzelauftrag festgelegt. Wird vorab ein Prozessaudit durchgeführt, wird das hierfür vereinbarte Honorar vollständig auf die nachfolgende Implementierungsleistung angerechnet, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Audits beauftragt wird.

3.4 Leistungscharakter

Die KI-Beratung ist eine Beratungs- und Bemühungsleistung. Gallmond schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Verantwortung für die Umsetzung und den Betrieb empfohlener Maßnahmen und Systeme liegt beim Auftraggeber.

3.5 Geistiges Eigentum

Methoden, Frameworks und Vorgehensmodelle, die Gallmond im Rahmen der Beratung einsetzt, verbleiben im Eigentum von Gallmond. Ergebnisdokumente, Konzepte und Analysen, die im Auftrag erstellt werden, gehen mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

3.6 Vertraulichkeit

Gallmond behandelt alle im Rahmen der Beratung erhaltenen Unternehmensinformationen, Prozessdaten und Systemdaten streng vertraulich. Diese Pflicht besteht über die Vertragslaufzeit hinaus.

§ 4 Vorkenntniseinwand

Ist ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Monate vor Vorstellung bereits bekannt oder wurde er von Dritten vorgestellt, muss der Auftraggeber dies unverzüglich mitteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

§ 5 Vermittlungsprovision

5.1 Provisionshöhe

Die Vermittlungsprovision wird im Einzelvertrag vereinbart und richtet sich nach Komplexität, Seniorität und Marktverfügbarkeit der zu besetzenden Position. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Provision 35 % des Bruttojahresgehalts zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 12.500 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.2 Berechnungsgrundlage

Das Bruttojahresgehalt umfasst alle Vergütungsbestandteile:

  • Grundgehalt und variable Bestandteile
  • Sonderzahlungen (13. Gehalt, Boni, Prämien)
  • Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge
  • Sachbezüge mit festem Geldwert
  • Firmenwagen werden pauschal mit 7.500 EUR bewertet

5.3 Entstehung des Anspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss eines wirksamen Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und vorgestelltem Kandidaten, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt.

5.4 Nachfrist

Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorstellung.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Fälligkeit

Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt Gallmond 2 % Skonto.

6.2 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Mitteilungspflichten

Der Auftraggeber informiert Gallmond unverzüglich über:

  • die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten
  • alle Vertragskonditionen und Vergütungsbestandteile
  • Gehaltserhöhungen im ersten Beschäftigungsjahr

§ 8 Vertraulichkeit

8.1 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Kandidaten- und Auftraggeberdaten. Im Rahmen ihrer Prozesse setzt Gallmond KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa zur Recherche, Sprachverarbeitung und Vorqualifikation. Wesentliche Entscheidungen – insbesondere die Bewertung von Kandidaten und Empfehlungen an den Auftraggeber – trifft Gallmond stets unter menschlicher Aufsicht.

8.2 Verschwiegenheit

Der Auftraggeber behandelt erhaltene Kandidaten- und Beratungsinformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn zur eigenen Nutzung im Rahmen des Auftragszwecks.

§ 9 Haftung

Gallmond haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat sowie für Schäden, die aus der eigenverantwortlichen Umsetzung von KI-Beratungsempfehlungen durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt Gallmond keine Haftung.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 23. Juni 2026

Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig