Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personalvermittlung & KI-Prozessberatung
Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Gallmond GmbH (nachfolgend „Gallmond“) und dem Auftraggeber, insbesondere für Personalvermittlungsverträge sowie für Verträge über KI-Beratung und Recruiting-Prozessoptimierung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Gallmond anerkannt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Gallmond und dem Auftraggeber haben gegenüber diesen AGB Vorrang.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungen Personalvermittlung
2.1 Beauftragung
Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber Gallmond beauftragt, geeignete Kandidaten zu suchen, und Gallmond die Tätigkeit aufnimmt. Dies erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Kandidatenvorstellung.
2.2 Leistungsumfang
Gallmond sucht nach geeigneten Kandidaten entsprechend den mitgeteilten Anforderungen. Eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht geschuldet. Gallmond übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten übermittelten Informationen.
2.3 Kundenpflichten
Der Auftraggeber stellt vollständige Stellenanforderungen und Vergütungsangaben zur Verfügung. Er prüft eigenverantwortlich Qualifikationen, Arbeitsgenehmigungen und Dokumente der vorgestellten Kandidaten.
§ 3 KI-Prozessberatung
3.1 Leistungsgegenstand
Gallmond erbringt auf gesonderte Beauftragung hin Beratungsleistungen zur Analyse, Optimierung und KI-gestützten Weiterentwicklung von Recruiting-Prozessen. Die Leistungen umfassen insbesondere Prozessaudits, die Entwicklung von Implementierungskonzepten sowie die Begleitung der Umsetzung.
3.2 Beauftragung
KI-Beratungsleistungen werden separat vom Personalvermittlungsauftrag beauftragt. Der Auftrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3.3 Vergütung
Die Vergütung erfolgt als Festpreis je Leistungspaket. Die Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des jeweiligen Auftrags und wird im Einzelauftrag festgelegt. Wird vorab ein Prozessaudit durchgeführt, wird das hierfür vereinbarte Honorar vollständig auf die nachfolgende Implementierungsleistung angerechnet, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Audits beauftragt wird.
3.4 Leistungscharakter
Die KI-Beratung ist eine Beratungs- und Bemühungsleistung. Gallmond schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Verantwortung für die Umsetzung und den Betrieb empfohlener Maßnahmen und Systeme liegt beim Auftraggeber.
3.5 Geistiges Eigentum
Methoden, Frameworks und Vorgehensmodelle, die Gallmond im Rahmen der Beratung einsetzt, verbleiben im Eigentum von Gallmond. Ergebnisdokumente, Konzepte und Analysen, die im Auftrag erstellt werden, gehen mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
3.6 Vertraulichkeit
Gallmond behandelt alle im Rahmen der Beratung erhaltenen Unternehmensinformationen, Prozessdaten und Systemdaten streng vertraulich. Diese Pflicht besteht über die Vertragslaufzeit hinaus.
§ 4 Vorkenntniseinwand
Ist ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Monate vor Vorstellung bereits bekannt oder wurde er von Dritten vorgestellt, muss der Auftraggeber dies unverzüglich mitteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
§ 5 Vermittlungsprovision
5.1 Provisionshöhe
Die Vermittlungsprovision wird im Einzelvertrag vereinbart und richtet sich nach Komplexität, Seniorität und Marktverfügbarkeit der zu besetzenden Position. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Provision 35 % des Bruttojahresgehalts zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 12.500 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
5.2 Berechnungsgrundlage
Das Bruttojahresgehalt umfasst alle Vergütungsbestandteile:
- Grundgehalt und variable Bestandteile
- Sonderzahlungen (13. Gehalt, Boni, Prämien)
- Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge
- Sachbezüge mit festem Geldwert
- Firmenwagen werden pauschal mit 7.500 EUR bewertet
5.3 Entstehung des Anspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss eines wirksamen Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und vorgestelltem Kandidaten, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt.
5.4 Nachfrist
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorstellung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Fälligkeit
Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt Gallmond 2 % Skonto.
6.2 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Mitteilungspflichten
Der Auftraggeber informiert Gallmond unverzüglich über:
- die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten
- alle Vertragskonditionen und Vergütungsbestandteile
- Gehaltserhöhungen im ersten Beschäftigungsjahr
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Kandidaten- und Auftraggeberdaten. Im Rahmen ihrer Prozesse setzt Gallmond KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa zur Recherche, Sprachverarbeitung und Vorqualifikation. Wesentliche Entscheidungen – insbesondere die Bewertung von Kandidaten und Empfehlungen an den Auftraggeber – trifft Gallmond stets unter menschlicher Aufsicht.
8.2 Verschwiegenheit
Der Auftraggeber behandelt erhaltene Kandidaten- und Beratungsinformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn zur eigenen Nutzung im Rahmen des Auftragszwecks.
§ 9 Haftung
Gallmond haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat sowie für Schäden, die aus der eigenverantwortlichen Umsetzung von KI-Beratungsempfehlungen durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt Gallmond keine Haftung.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 23. Juni 2026
Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig